In Deutschland wurde im Januar 2003 eine Pfandpflicht für Einwegpackungen für Getränke eingeführt. Eine Vielzahl von Getränkeflaschen aus Plastik und Glas haben einen Einwegpfand von 0,10 bis 0,25 €. Wenn man in Deutschland ein Getränk kauft, wird der Einwegpfand dazugerechnet. Dieses Pfand erhält man wieder, wenn man die Getränkeflaschen zurück zum Supermarkt bringt. Ab 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Sie gilt für alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Ab dem kommenden Jahr muss dann auch für Getränke wie Fruchtsäfte Pfand bezahlt werden – das war bisher nicht der Fall. Ab 2023 ist geplant, dass Restaurants, Bistros und Cafés, die To-go-Getränke und Take-away-Essen anbieten, ihre Produkte in Mehrwegverpackungen liefern müssen. „Flaschen oder Dosen mit Pfand landen viel seltener in der Natur als solche ohne Pfand. Die Pfandpflicht unterstützt auch ein hochwertiges Recycling: Flaschen aus Kunststoff werden sortenrein gesammelt und können so leichter zu neuen Flaschen verarbeitet werden. So schaffen wir funktionierende Kreisläufe“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. _______________________ (Clelia Caruso) (Bildnachweis: Pixabay und Pixabay)
Pfandpflicht erweitert
Umwelt voraus! Ab 2022 wird die Pfandpflicht in Deutschland erweitert.