Verhältniswahlrecht
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Der Regierungschef, der sogenannte Bundeskanzler, wird nicht vom Volk direkt, sondern (auf Vorschlag des Bundespräsidenten) von den Parlamentariern, den sogenannten Bundestagsabgeordneten, gewählt. Es sind die Abgeordneten, die „in allgemeiner, unmittelbarer (direkter) freier, gleicher und geheimer Wahl“ vom Bundesbürger gewählt werden – nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht oder Zweistimmenwahlrecht. Auf dem Wahlzettel hat jeder Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme, die unabhängig voneinander vergeben werden können. Die Erststimme entscheidet, welcher Direktkandidat einer Partei aus dem eigenen Wahlkreis in den Bundestag soll. Mit der Zweitstimme stimmt man für eine Partei. Sie entscheidet darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist, über die Sitzverteilung im Bundestag, also über das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag.Was sind Überhangmandate?
Der Deutsche Bundestag hat 598 Sitze. Die eine Hälfte wird über die 299 Direktmandate aus den Wahlkreisen vergeben. Die andere Hälfte wird über die Verhältniswahl der Zweitstimme vergeben. Wie viele Mandate pro Bundesland vergeben werden, hängt von dessen Bevölkerungszahl ab. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze in den Bundestag bekommt, als ihr über den Zweitstimmenanteil zustehen würden. Die sich ergebende Differenz wird dann durch „Ausgleichsmandate“ korrigiert.Welche Parteien schaffen es in den Bundestag?
In den Bundestag schaffen es nur Parteien, die einen Zweitstimmenanteil von mindestens 5 Prozent erlangt haben. Man spricht von der sogenannten „Fünf-Prozent-Hürde“. Sie soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien im Bundestag präsent sind, die Mehrheiten unmöglich machen würden. Um ihre politischen Ziele leichter durchsetzen zu können, haben die Abgeordneten unterschiedlicher Parteien obendrauf die Möglichkeit, sich in Fraktionen zusammenzuschließen. Dies erklärt weswegen im Bundestag mehr Parteien als Fraktionen vertreten sind. CDU und CSU bilden beispielsweise die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.Die Parteienlandschaft Deutschlands
Die bedeutendsten Parteien Deutschlands sind: CDU (Christlich Demokratische Union), ihre bayerische Schwesterpartei CSU (Christlich-Soziale Union), SPD (Sozialdemokratische Partei), FDP (Freie Demokratische Partei), Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Immer mehr Bedeutung erlangt gerade im Osten Deutschlands auch eine rechtsextreme Partei, die AfD (Alternative für Deutschland).Bundestagswahl - Kanzlerwahl
Bundestagswahlen und somit Kanzlerwahlen finden in der Bundesrepublik Deutschland alle vier Jahre statt. Während in den USA niemand mehr als zweimal (für eine jeweils vierjährige Amtszeit) zum Präsidenten gewählt werden darf, gibt es in Deutschland keine Begrenzung der Kanzleramtszeit. Kanzler darf werden, wer deutscher Staatsbürger ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Helmut Kohl, der Kanzler der deutschen Einheit, war mit einer Amtszeit von 16 Jahren der Rekordkanzler. Die 62-jährige Angela Merkel ist seit 2005 im Amt.Die Kanzlerkandidaten / das Wahlergebnis
Zwischen Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin seit 12 Jahren, und Martin Schulz (SPD), dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, haben sich die deutschen Bundesbürger am letzten Wahlsonntag für Angela Merkel entschieden. Jetzt, da die Stimmen ausgezählt sind, geht es für die Mehrheitspartei (CDU) erst richtig los. Mit anderen Parteien (SPD, FDP und den Grünen) wird darüber verhandelt, zu welchen Bündnissen, sogenannten „Koalitionen“, man sich zusammenschließt (große Koalition oder Jamaika-Koalition). Wenn man sich darüber geeinigt hat, beschließt man das Regierungsprogramm und wer welches Ministeramt übernehmen darf. Dann wählt der Bundestag, auf Vorschlag des Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, der mehr als die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen muss. Spätestens 30 Tage nach der Wahl kommt der Bundestag zum ersten Mal zusammen und zum ersten Mal nach dem 2. Weltkrieg wird darin als drittstärkste Partei die AfD vertreten sein.
TEXTVERSTÄNDNIS
Beantworte die folgenden Fragen.
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(Clelia Caruso)
(Bildnachweis: pixabay und Marco Verch, flickr)
- Was ist eigentlich der „Bundestag“?
- Wie entsteht ein Überhangmandat?
- Was versteht man unter der Fünf-Prozent-Hürde?
- Wie lange kann man in Deutschland das Amt des Bundeskanzlers ausüben?
- Wann bilden Parteien Koalitionen?
- Die höchste Autorität, die an der Spitze eines Systems steht, nennt sich ________________.
- Bei der Deutschen Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei ________________ zu vergeben, die seine politische Meinung vertreten.
- Angehörige eines Bundesstaates sind _________________.
- Wenn ich mich zwischen zwei oder mehreren Möglichkeiten oder Personen entscheide, ____________ ich.
- Nachdem alle Bürger ihre Stimmzettel abgegeben haben, werden die Stimmen _________________.
- Wenn ich mein 18tes Lebensjahr ______________ habe, bin ich zur Wahl berechtigt.
- Wenn ich dir etwas oder jemanden empfehle, mache ich einen __________________.
- Ein Bundeskanzler kann in Deutschland ohne zeitliche _______________________ erneut kandidieren; als Bundeskanzler kann er stets wiedergewählt werden.
- Eine ________________________ ist eine politische Organisation mit einem bestimmten Programm.
- Der ______________________ ist das deutsche Parlament.
- Die Bürger wählen einen Teil der Bundestagsabgeordneten.
- Die Bundestagsabgeordneten wählen den Bundeskanzler.
- Die Mehrheitspartei handelt die Koalitionen aus.
- Die Bürger in Deutschland wählen nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht.
- Wahlhelfer zählen die Stimmen aus.